Häufig gestellte Fragen

Der KLOi HOi
FAQ Bereich

Wir sind offen und freuen uns auf ein gegenseitiges Kennenlernen. Gern können wir über Einsatzmöglichkeiten in unserem Laden sprechen.


Eine Reservierung ist vorerst noch nicht möglich.
Wir räumen ein Umtauschrecht für 7 Tage auf Bekleidung ein, bei Vorlage des Kaufbelegs und vorhandenem Preisschild am betreffenden Produkt.
Zunächst einmal freuen wir uns über Ihre Sachspenden. Natürlich freuen wir uns auch über eine finanzielle Unterstützung und über ehrenamtliche Mitarbeiter*innen. Nehmen Sie dazu Kontakt auf.

Weitere Informationen zum Thema Sachspenden
Ja, wir verkaufen Geschenkgutscheine für jeden Anlass.
Grundsätzlich können Sie Ihre Sachspenden zu unseren Öffnungszeiten im Laden vorbeibringen.

Unser Öffnungszeiten
Jede/r Spender*in erhält einen 10% Gutschein für seinen/ihren nächsten Einkauf in KLOI HOI und das Gefühl, mit der Spende etwas wirklich Gutes getan zu haben.
Der Verkaufserlös sichert den Betrieb des Ladens und fördert den nachhaltigen Ausbau von sinnvoller Beschäftigung für Menschen mit seelischer Erkrankung.
Wir freuen uns über Kleidung, Schuhe, Spielwaren, Bücher und vieles Mehr. Genaueres erfahren Sie hier:

Weitere Informationen zum Thema Sachspenden
Im Einzelfall können wir die Abholung sperriger Spenden übernehmen. Kontaktieren Sie uns dazu hier

Kontakt aufnehmen
Unser Angebot ist ökologisch und nachhaltig. Unsere Kinderwaren sind qualitativ hochwertig und preisgünstig. Menschen mit seelischer Behinderung finden in einer Mitarbeit am KLOI HOI Projekt eine neue und sinnstiftende Tätigkeit.

Parkplätze

Direkt vor dem Laden


Direkt vor dem Laden befinden sich zwei Kunden­parkplätze und im direkten Umfeld weitere öffentliche Parkplätze.

Öffnungs­zeiten

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Montag
geschlossen

Dienstag bis Freitag
9:00-12:30 und 14:00-18:00 Uhr

Samstag
09:30-13:00 Uhr

Über uns

Schauen Sie vorbei


KLOI HOI - gebraucht & neu
Lindauer Straße 8
87439 Kempten


Gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
Gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)

Gefördert durch das Bayerische Staats­ministerium für Ernährung, Land­wirtschaft und Forsten und den Europäischen Land­wirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)